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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 27/05 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - L 1 AL 27/05 (https://dejure.org/2007,23430)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung zum SAP-Anwendungsentwickler; Umfang des pflichtgemäßen Ermessens der Agentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildungen ; Übernahme von Weiterbildungskosten als Leistung der aktiven Arbeitsförderung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 23.02.2005 - S 14 AL 106/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 27/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R
Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 27/05
Bei der durchgeführten Maßnahme handelte es sich um eine Weiterbildung im Sinne der Vorschrift, denn der Kläger verfügte aufgrund seiner Ausbildung und Tätigkeit über langjährige berufliche Erfahrungen ( vgl. BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 2 m.w.N.). - BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74
Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 27/05
Der Kläger war zwar wegen der Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht arbeitslos (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 8).
- LSG Hamburg, 21.01.2015 - L 2 AL 37/12
Erstattung von Auslagen für eine Ausbildung zur Masseurin
Relevante Gesichtspunkte der Ermessensabwägung sind die individuelle Situation des Arbeitnehmers - insbesondere die Relation zwischen dem bisherigen Berufsverlauf und dem Weiterbildungswunsch (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 2013 - L 2 AS 377/13 B ER, L 2 AS 378/13 B, juris) - die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, der anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitische Handlungsbedarf, der Gleichbehandlungsgrundsatz und der Umstand, ob Vermittlungs- und Eigenbemühungen über einen angemessenen Zeitraum erfolglos waren (…Hassel in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 81 Rn. 7;… Reichel in: jurisPK-SGB III, 2014, § 81 SGB III Rn. 79), wobei ein Abstellen auf die Kriterien der Mittelbewirtschaftung zulässig ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2007 - L 1 AL 27/05;… Reichel, a.a.O.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 7 AL 44/17 Es kann daher dahinstehen, dass vor Beginn der Zweitausbildung die nach § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III zur Sicherstellung der am besten geeigneten und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßigsten Leistung sowie zum Ausschluss ohne vorherige Kontrollmöglichkeit, z.B. durch bereits geschlossene Verträge, geschaffene vollendete Tatsachen (…vgl. Reichel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2. Aufl. 2019, § 81 SGB III Rn 80; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Januar 2007 - L 1 AL 27/05 -, juris Rn 25) zwingend erforderliche Beratung durch die Beklagte unstreitig nicht stattgefunden hat, sowie, ob und ggf. unter welchen Umständen vor diesem Hintergrund unter Berücksichtigung des vom Kläger bereits am 21. April 2015 und damit Monate vor dem erstmaligen Kontakt zur Beklagten unterzeichneten Berufsausbildungsvertrag für den Zeitraum ab August 2015 das Beratungserfordernis im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden könnte (…vgl. Reichel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 2. Aufl. 2019, § 81 SGB III Rn 85 mwN).